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Gut zu wissen

 

Es gibt noch einige wichtige Aufgaben im privaten Bereich, die wir Bestatter nicht für Sie übernehmen können oder dürfen. Dennoch möchten wir Ihnen auch hier Unterstützung und einen Überblick geben.

Aus dem Leben gegriffen

Erledigungen im privaten Umfeld

So unterschiedlich der verstorbene Mensch gelebt haben mag, so vielseitig sind Art und Anzahl der Aufgaben, die nach seinem Versterben auf die Verbliebenen zukommen. Das können Kleinigkeiten, wie das Verschließen der Wohnungsfenster sein, aber auch Entscheidungen mit Tragweite, wie zum Beispiel der Verkauf eines Hauses und die Vermittlung hinterbliebener Haustiere.

Um Ihnen hierbei ein wenig behilflich zu sein, soll Ihnen die nachfolgende Auflistung einen Überblick geben,
an was zu denken ist und welche Punkte im Einzelnen auf Ihre individuelle Situation zutreffen könnten.

Wohnung | Versorgung

 

  • Müssen verbliebene Haustiere versorgt und/oder vermittelt werden?
  • Ist das leer stehende Haus oder die Wohnung gegen Wetter und Einbruch abgesichert; kann jemand vor Ort (regelmäßig) nach dem Rechten sehen?
  • Wer übernimmt die Pflege von Zimmerpflanzen und evtl. vorhandenem Garten?
  • Die Heizungsanlage muss reguliert und evtl. Geräte vom Strom genommen werden. Gas und Wasser sollten abgestellt werden.
  • Verderbliche Lebensmittel müssen aus der Wohnung geräumt werden.
  • Evtl. müssen Lieferungen von Einkäufen oder zubereitetem Essen abbestellt werden.
  • Damit die Wohnung nicht leerstehend wirkt, sollte ein Nachsendeantrag für Post gestellt und der Briefkasten zusätzlich von Prospekten/Zeitungen usw. geleert werden.
  • Informieren Sie den Pflegedienst/Besuchsdienst/Hausnotruf.
  • Wer soll Wohnungs- oder Hausschlüssel verwalten?
  • Muss die Wohnung gekündigt werden? Der fristlosen Kündigung sollte eine Sterbeurkunde beigelegt werden.
  • Lassen Sie sich vor einem Wohnungs- oder Hausverkauf beraten.

 

 

Geschäftliches | Berater

 

  • War die/der Verstorbene berufstätig muss der Arbeitgeber durch Sie informiert werden.
  • War die/der Verstorbene selbstständig, sollten Sie sich einen Überblick über Termine, Kunden und andere Verpflichtungen verschaffen und entsprechende Regelungen treffen.
  • Ziehen Sie weitere Berater hinzu, wie z. B. Steuerberater, Anwalt, Notar.
  • Bei Fragen zu den Themen Erbschein und Testamentseröffnung, nehmen Sie Kontakt zu Notar und Amtsgericht auf.
  • Der Verkauf, die Ab- oder Ummeldung eines Fahrzeuges sollte erst erfolgen, nachdem die Erben offiziell durch das Amtsgericht ermittelt wurden. Selbiges gilt für Wertgegenstände aus der Wohnung / dem Haus der*des Verstorbenen.


    Hinweis:

    Wenn Sie vorzeitig Wertgegenstände aus der Wohnung / dem Haus der*des Verstorbenen entnehmen, kann das durch das Amtsgericht als Hinweis ausgelegt werden, dass Sie das Erbe aktiv angenommen haben und nicht ausschlagen werden.

Pflege-/Seniorenheim

 

  • Klären Sie den Zeitrahmen, wann das Zimmer der/des Verstorben frei zu räumen ist. Viele Einrichtungen verlangen die Räumung innerhalb von 24-48 Stunden.
  • Was geschieht mit Möbeln, Wäsche und persönlichen Dingen?
  • Sind Wertgegenstände oder Guthaben hinterlegt?
  • Haben Sie alle wichtigen Dokumente (z. B. Krankenkassenkarte) zurückerhalten?